Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für Auftritte, Buchungen und künstlerische Dienstleistungen von Erwin Adelmann
Erwin Adelmann · [Straße, PLZ] Sankt Radegund bei Graz, Österreich
office@erwinadelmann.com ·
+43 676 507 09 00
§ 1 – Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen Erwin Adelmann (nachfolgend „Künstler") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Veranstalter") über künstlerische Auftritte, Gastspiele, musikalische Dienstleistungen und damit verbundene Leistungen. Abweichende Bedingungen des Veranstalters sind nur wirksam, wenn der Künstler diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 – Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Bestätigung einer Anfrage per E-Mail durch den Künstler, oder
- Unterzeichnung eines gesonderten Auftragsvertrags durch beide Parteien.
Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um rechtswirksam zu sein. Voranfragen und Optionen sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf einen Auftritt.
§ 3 – Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang (Programmdauer, Besetzung, Auftrittsformat – Solo, Duo/Trio, Bigband-Gala) wird im jeweiligen Auftragsvertrag festgelegt. Programmänderungen aus künstlerischen oder technischen Gründen bleiben vorbehalten, sofern der Charakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
§ 4 – Honorar und Zahlung
Das vereinbarte Honorar wird individuell festgelegt und im Auftragsvertrag dokumentiert. Es versteht sich zuzüglich etwaiger gesetzlicher Abgaben und Steuern.
- Anzahlung: 30 % des Gesamthonorars bei Vertragsabschluss
- Restzahlung: spätestens 14 Tage vor dem Auftritt oder gemäß gesonderter Vereinbarung
- Reise- und Übernachtungskosten werden gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt.
Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz fällig.
§ 5 – Stornierung durch den Veranstalter
Bei Absage durch den Veranstalter gelten folgende Stornobedingungen:
| Absage bis vor dem Auftritt | Stornogebühr |
|---|---|
| Mehr als 60 Tage | 20 % des vereinbarten Honorars |
| 30 bis 60 Tage | 50 % des vereinbarten Honorars |
| 14 bis 29 Tage | 75 % des vereinbarten Honorars |
| Weniger als 14 Tage | 100 % des vereinbarten Honorars |
Bereits entstandene Reise- und Vorbereitungskosten werden in jedem Fall in Rechnung gestellt.
§ 6 – Absage durch den Künstler
Der Künstler ist berechtigt, von einem Vertrag zurückzutreten bei:
- Krankheit oder unverschuldetem Unfall (ärztliches Attest erforderlich)
- Höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemie, staatliche Verbote)
- Zahlungsverzug des Veranstalters trotz Mahnung
In diesen Fällen wird das bereits entrichtete Honorar vollständig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
§ 7 – Technische Anforderungen
Der Veranstalter stellt auf eigene Kosten bereit:
- Eine geeignete Bühne oder Auftrittsfläche in angemessener Größe
- Professionelle Beschallungsanlage (PA) entsprechend der Raumgröße
- Bei Bigband-Formaten: ausreichend Bühnenplatz für das Orchester
- Ausreichende Beleuchtung
- Garderobe und Aufenthaltsraum für den Künstler
Der technische Rider (detaillierte Anforderungen) wird auf Anfrage übermittelt. Kann der Veranstalter diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ist der Künstler berechtigt, den Auftritt zu verweigern – ohne Rückerstattungspflicht.
§ 8 – Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen während des Auftritts sind nur mit ausdrücklicher, vorheriger schriftlicher Zustimmung des Künstlers gestattet. Aufnahmen für Social Media und Pressezwecke sind nach Absprache erlaubt, sofern Erwin Adelmann als Künstler korrekt benannt wird. Eine kommerzielle Nutzung von Aufnahmen bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
§ 9 – Namensnennung und Werbung
Der Veranstalter ist berechtigt und verpflichtet, den Namen „Erwin Adelmann" in der Veranstaltungswerbung korrekt zu nennen. Werbematerialien, die den Künstlernamen oder Fotos des Künstlers verwenden, sind vor Veröffentlichung zur Freigabe vorzulegen.
§ 10 – Haftung
Der Künstler haftet nicht für Schäden, die aus Umständen entstehen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (Höhere Gewalt, technische Ausfälle seitens des Veranstalters, Eingriffe Dritter). Die Haftung ist auf den Wert des vereinbarten Honorars begrenzt.
§ 11 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Graz, Österreich.
§ 12 – Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtswirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: Juni 2026
